Spanntechnik_Zeulenroda

 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebote sind freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich ab Zeulenroda. Berechnet werden die jeweils gültigen Katalog- und Angebotspreise zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die in der in- und ausländischen Industrie üblichen, vom Weltmarkt her bestimmten Legierungszuschläge werden wir ggf. weiterberechnen.

2. Bestellerbedingungen erkennen wir nicht an. Verzicht auf diese Bedingungen liegt vor, wenn nicht innerhalb von einer Frist von acht Tagen ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen eingegangen ist.

3. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis ca. 10% vor. Rücktritt vom Vertrag ist bei Sonderanfertigung und bei Kommissionsanträgen (Artikel und Abmessungen außerhalb des jeweils gültigen Katalogs) nicht möglich. Mündliche Angaben über Ausführungen, Abmessungen und drgl. bedürfen deshalb zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Bei Bestellungen / Kleinaufträgen unter 50,00 € erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 25,00 €.

5. Die angegebenen Liefertermine sind annähernd. Zu Erfüllung des Auftrages können Teillieferungen durchgeführt werden. Auf höhere Gewalt zurückzuführende Umstände befreien uns von jeglicher Lieferverpflichtung. Bei Lieferverzögerung können Schadenersatzansprüche und Verzugszinsen in keinem Fall gegen uns geltend gemacht werden.

6. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

7. Jede Reklamation muss spätestens innerhalb von acht Tagen nach Warenempfang erfolgen. Es steht uns alsdann Rücknahme oder Ersatz der beanstandeten Ware frei. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Käufer nicht zu.

8. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so sind wir berechtigt, nach vergeblichem Ablauf einer Nachfrist 25; % des Warenwertes als Schadenersatz zu fordern und im übrigen vom Vertrag zurückzutreten.

9. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung, bei Zahlung mit Schecks oder Wechsel bis zur Einlösung und Zahlung entstandener Kosten. Bei laufender Geschäftsverbindung gilt als vereinbart, dass beim Käufer vorhandene von uns gelieferte Ware bis zur Höhe unserer Saldoforderung - insoweit wir uns das Recht über die Verrechnung geleisteter Zahlungen zugestehen - in unserem Eigentum steht. Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware vor Bezahlung weiter, so gilt als vereinbart, dass die ihm hierdurch zufallenden Forderungen gegen seine Abnehmer in vorerst stiller Zession an uns abgetreten sind. In unserem Eigentum stehende Waren sind unentgeltlich für uns aufzubewahren. An uns abgetretene Forderungen sind unentgeltlich für uns einzuziehen und an uns abzuführen. Falls unsere Sicherheiten aus den vorstehenden Eigentumsvorbehalten wertmäßig unserer jeweiligen Saldoforderungen um mehr als 25% übersteigen, verpflichten wir uns hiermit, auf Verlangen nach unsere Wahl Anteile in Höhe des übersteigenden Wertes freizugeben.

10. Dem Käufer stehen gegen die, Kaufpreisforderungen keinerlei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu. Wird der fällige Kaufpreis trotz angemessener Nachfrist nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren und die Zahlung von 25% des Warenwertes als Schadenersatz bzw. die Offenlegung der Forderungsabtretung in Höhe unserer Forderung zzgl. 25% des Warenwertes als Schadenersatz zu verlangen. Erfolglose Inverzugsetzung wegen einer fälligen Rechnung bewirkt das Fälligwerden aller sonst noch offenen Rechnungen.

11. Der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware ins Ausland darf nur mit schriftlichen Genehmigung erfolgen.

12. Bei Lieferung auf Kredit sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Lombardsatzes der Deutschen Bundesbank zzgl. 2% zu berechnen und außerdem 4,50 € für jedes Mahnschreiben.

13. Ungültigkeit einzelner Punkte berühren nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Ganzes. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus unseren Verträgen, einschl. solcher über ihr wirksames Zustandekommen, ist Zeulenroda.

14. Für alle Verkäufer gelten die vorstehenden Bedingungen. Abweichungen davon oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Spanntechnik Zeulenroda GmbH                                                                                 Stand - 01.03.2013
Industriestrasse 1
D-07937 Zeulenroda-Triebes

 

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