|
1. Angebote sind
freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich ab Zeulenroda. Berechnet
werden die jeweils gültigen Katalog- und Angebotspreise zzgl.
Versandkosten und Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die in der in- und
ausländischen Industrie üblichen, vom Weltmarkt her bestimmten
Legierungszuschläge werden wir ggf. weiterberechnen.
2. Bestellerbedingungen erkennen wir nicht an.
Verzicht auf diese Bedingungen liegt vor, wenn nicht innerhalb von einer
Frist von acht Tagen ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen eingegangen
ist.
3. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder
Minderlieferung bis ca. 10% vor. Rücktritt vom Vertrag ist bei
Sonderanfertigung und bei Kommissionsanträgen (Artikel und Abmessungen
außerhalb des jeweils gültigen Katalogs) nicht möglich. Mündliche Angaben
über Ausführungen, Abmessungen und drgl. bedürfen deshalb zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Bei Bestellungen / Kleinaufträgen unter 50,00 € erheben wir einen
Mindermengenzuschlag von 25,00 €.
5. Die angegebenen Liefertermine sind annähernd. Zu Erfüllung des
Auftrages können Teillieferungen durchgeführt werden. Auf höhere Gewalt
zurückzuführende Umstände befreien uns von jeglicher Lieferverpflichtung.
Bei Lieferverzögerung können Schadenersatzansprüche und Verzugszinsen in
keinem Fall gegen uns geltend gemacht werden.
6. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
7. Jede Reklamation muss spätestens innerhalb von acht Tagen nach
Warenempfang erfolgen. Es steht uns alsdann Rücknahme oder Ersatz der
beanstandeten Ware frei. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem
Käufer nicht zu.
8. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so sind wir berechtigt,
nach vergeblichem Ablauf einer Nachfrist 25; % des Warenwertes als
Schadenersatz zu fordern und im übrigen
vom Vertrag zurückzutreten.
9. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung,
bei Zahlung mit Schecks oder Wechsel bis zur Einlösung und Zahlung
entstandener Kosten. Bei laufender Geschäftsverbindung gilt als
vereinbart, dass beim Käufer vorhandene von uns gelieferte Ware bis zur
Höhe unserer Saldoforderung - insoweit wir uns das Recht über die
Verrechnung geleisteter Zahlungen zugestehen - in unserem Eigentum steht.
Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware vor Bezahlung weiter, so
gilt als vereinbart, dass die ihm hierdurch zufallenden Forderungen gegen
seine Abnehmer in vorerst stiller Zession an uns abgetreten sind. In
unserem Eigentum stehende Waren sind unentgeltlich für uns aufzubewahren.
An uns abgetretene Forderungen sind unentgeltlich für uns einzuziehen und
an uns abzuführen. Falls unsere Sicherheiten aus den vorstehenden
Eigentumsvorbehalten wertmäßig unserer jeweiligen Saldoforderungen um
mehr als 25% übersteigen, verpflichten wir uns hiermit, auf Verlangen
nach unsere Wahl Anteile in Höhe des übersteigenden Wertes freizugeben.
10. Dem Käufer stehen gegen die, Kaufpreisforderungen keinerlei
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu. Wird der fällige Kaufpreis
trotz angemessener Nachfrist nicht bezahlt, sind wir berechtigt, die
Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren und die Zahlung von
25% des Warenwertes als Schadenersatz bzw. die Offenlegung der
Forderungsabtretung in Höhe unserer Forderung zzgl. 25% des Warenwertes
als Schadenersatz zu verlangen. Erfolglose Inverzugsetzung
wegen einer fälligen Rechnung bewirkt das Fälligwerden
aller sonst noch offenen Rechnungen.
11. Der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware ins
Ausland darf nur mit schriftlichen Genehmigung
erfolgen.
12. Bei Lieferung auf Kredit sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 14
Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Lombardsatzes der
Deutschen Bundesbank zzgl. 2% zu berechnen und außerdem 4,50 € für jedes
Mahnschreiben.
13. Ungültigkeit einzelner Punkte berühren nicht die Wirksamkeit dieser
Bedingungen als Ganzes. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle
Streitigkeiten aus unseren Verträgen, einschl. solcher über ihr wirksames
Zustandekommen, ist Zeulenroda.
14. Für alle Verkäufer gelten die vorstehenden Bedingungen. Abweichungen
davon oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Spanntechnik Zeulenroda
GmbH
Stand - 01.03.2013
Industriestrasse 1
D-07937 Zeulenroda-Triebes
|